Pflegebegutachtung MDK

Eine Pflegebegutachtung ist ein Verfahren, um festzustellen, ob Sie pflegebedürftig sind und welchen Pflegegrad Sie haben. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt und bei der Feststellung des Pflegegrades werden die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in den Modulen 1 bis 6
berücksichtigt. (Früher hieß der Medizinische Dienst (MD) Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK).

Bewertungskriterien Pflegebedürftigkeit

1. Mobilität mit den Kriterien

  • Positionswechsel im Bett,
  • Halten einer stabilen Sitzposition,
  • Umsetzen,
  • Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs,
  • Treppensteigen;

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit den Kriterien

  • Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld,
  • örtliche Orientierung,
  • zeitliche Orientierung,
  • Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen,
  • Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen,
  • Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben,
  • Verstehen von Sachverhalten und Informationen,
  • Erkennen von Risiken und Gefahren,
  • Mitteilen von elementaren Bedürfnissen,
  • Verstehen von Aufforderungen,
  • Beteiligen an einem Gespräch;

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit den Kriterien

  • motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten,
  • nächtliche Unruhe,
  • selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten,
  • Beschädigen von Gegenständen,
  • physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen,
  • verbale Aggression,
  • andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten,
  • Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen,
  • Wahnvorstellungen,
  • Ängste,
  • Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage,
  • sozial inadäquate Verhaltensweisen,
  • sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen;
Medizinischer Dienst - MD

4. Selbstversorgung mit den Kriterien

  • Waschen  des vorderen Oberkörpers,
  • Körperpflege im Bereich des Kopfes,
  • Waschen des Intimbereichs,
  • Duschen und Baden, einschließlich Waschen der Haare,
  • An- und Auskleiden des Oberkörpers,
  • An- und Auskleiden des Unterkörpers,
  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken,
  • Essen,
  • Trinken,
  • Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls,
  • Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma,
  • Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma,
  • Ernährung parenteral oder über Sonde,
  • Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen;

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf

  • Medikation,
  • Injektionen,
  • Versorgung intravenöser Zugänge,
  • Absaugen und Sauerstoffgabe,
  • Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen,
  • Messung und Deutung von Körperzuständen,
  • körpernahe Hilfsmittel,
  • Verbandswechsel und Wundversorgung,
  • Versorgung mit Stoma,
  • regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden,
  • Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung,
  • zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung,
  • Arztbesuche,
  • Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen,
  • zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen,
  • Besuche von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern,
  • Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften;

6.Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit den Kriterien

  • Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen,
  • Ruhen und Schlafen,
  • Sich beschäftigen,
  • Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen,
  • Interaktion mit Personen im direkten Kontakt,
  • Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.

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BrandenburgMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg e. V., Postfach 60 02 60, 14402 Potsdaminfo@mdk-bb.de0331 5058-0
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HessenMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Hessen, Postfach 10 01 61, 60001 Frankfurt am Maininfo@mdk-hessen.de069 15303-0
Mecklenburg-VorpommernMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 15 01 53, 19031 Schwerininfo@mdk-mv.de0385 3032-0
NiedersachsenMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen, Postfach 36 40, 30036 Hannoverinfo@mdkn.de0511 380-0
Nordrhein-WestfalenMedizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS), Theodor-Althoff-Str. 47, 45133 Esseninfo@mds-ev.de0201 8327-0
Rheinland-PfalzMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz, Postfach 29 20, 55019 Mainzinfo@mdk-rlp.de06131 4899-0
SaarlandMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Saarland, Postfach 10 02 51, 66002 Saarbrückeninfo@mdk-saarland.de0681 4006-0
SachsenMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Sachsen, Postfach 10 02 64, 01072 Dresdeninfo@mdk-sachsen.de0351 8144-0
Sachsen-AnhaltMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt, Postfach 11 01 41, 06015 Halle (Saale)info@mdk-sa.de0345 2980-0
Schleswig-HolsteinMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Nord, Postfach 71 01 50, 24171 Kielinfo@mdk-nord.de0431 6407-0
ThüringenMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Thüringen, Postfach 10 02 64, 990info@mdk-thueringen.de03643 553012
Pflegebegutachtung durch den MD

Hier finden Sie seriöse Quellen zu diesem Thema.

Informationen zur Pflegebegutachtung

Der Medizinische Dienst ist der unabhängige Beratungs- und Gutachterdienst, der die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen unterstützt. Auf einen Blick.

Pflegestützpunkt Mönchengladbach

Der kommunale Pflegestützpunkt der Stadt Mönchengladbach bietet Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten rund um die Themen Pflege, Wohnen und Prophylaxe.

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Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes

Die nun vorliegende aktualisierte Fassung der Begutachtungs-Richtlinien erfolgte in engem Zusammenwirken des GKV- Spitzenverbandes und des MDS mit den Medizinischen Diensten auf Landesebene, der Sozial medizinischen Expertengruppe SEG 2, der Medicproof GmbH, den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene und unter Einbeziehung der Betroffenenverbände.

Pflegestützpunkt Mönchengladbach

Der kommunale Pflegestützpunkt der Stadt Mönchengladbach bietet Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten rund um die Themen Pflege, Wohnen und Prophylaxe.